Nach Freigabe des Leichenfund- bzw. Tatortes (oder Unfallort) durch die Behörden, erstellen wir Ihnen zeitnah ein Festpreisangebot nach Besichtigung der Örtlichkeit. Während der Besichtigung des „Tatortes“ sprechen wir mit Ihnen ab, ob verunreinigte Gegenstände entsorgt werden müssen oder nach professioneller Reinigung (ggf. Desinfektion) erhalten werden können. Hierbei beraten wir Sie, da Entsorgungen oftmals kostengünstiger sind als eine Reinigung (ggf. Desinfektion), jedoch nicht immer dem ideellen Wert eines z.B. Nachlassstücks gerecht werden.